INT. REGLEMENT FÜR DIE AUSTRAGUNG VON
ZIPFEL-BOB-RENNEN
HERAUSGEGEBEN VON DER
INTERNATIONAL ZIPFEL-BOB FEDERATION (IZF)
und dem
Österreichischen Zipfel-Bob Verband (ÖZV)
INHALT:
· Geltungsbereich
· Begriffsbestimmungen / Erläuterungen
· Marke Zipfel-Bob
· Veranstaltungskategorien
· Allgemeine Bewerbe
· Internationale Bewerbe
· Einspruchsrecht / Schiedsgericht
· Dopingbestimmungen
Geltungsbereich
Dieses Regelwerk ist für alle Zipfel-Bob-Rennen (siehe Abschn.2 „Begriffsbestimmungen“) anzuwenden.
Welche der Richtlinien einzuhalten sind, hängt von der Kategorie ab, in welche die Veranstaltung eingestuft wird (siehe Abschn.3 „Veranstaltungskategorien“
Begriffsbestimmungen und Erläuterungen
Zipfel-Bob:
Ein unmotorisiertes Sportgerät, meist im Spritzgussverfahren aus Kunststoff hergestellt, mit dem man sitzend auf Schnee, Sand, Wasser usw. fahren kann. Die Grundbestandteile des Zipfel-Bobs sind die Sitzfläche, welche nur wenige Zentimeter über dem Boden liegt die Auflage für die Oberschenkel, welche direkt vor der Sitzfläche angebracht ist und beim Fahren die Oberschenkel stützt. Der Griff, welcher mittig in der Oberschenkelauflage positioniert ist und wie ein Stiel leicht nach vorne ragt. Die Lauffläche, welche meist aus selbigem Material wie der Rest des Bobs besteht und Rillen oder Rippen zur Erhöhung der Spurtreue aufweist.
Folgende Grenzwerte muss ein Sportgerät der Kategorie „Zipfel-Bob“ einhalten:
· Länge: max. 90 cm
· Sitzfläche: max. 8cm über dem Boden
· Gewicht: max. 3,8 kg
IZF (Internationale Zipfel-Bob Federation):
der Zusammenschluss der nationalen Zipfel-Bobverbände. Dieser Verband legt die internationalen Zipfel-Bobregeln fest.
Zipfel-Bob Rennen:
Im Sinne dieser Richtlinie sind alle Veranstaltungen, bei denen die Wortmarke „Zipfel-Bob“ verwendet wird oder mit ihr in Zusammenhang gebracht werden kann und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
· Offenes Teilnehmerfeld
· Öffentliche Vorankündigung oder Berichterstattung (Printmedien, Radio, TV, Plakate, Internet
udgl.)
Gelder von Sponsoren oder der Öffentlichen Hand stehen dem Veranstalter zur Verfügung.
Zipfel-Bob Tuning:
alle Arbeiten am Bob, die durchgeführt werden um seine Fahreigenschaften zu verbessern, ohne dabei seine Bestandteile zu verändern. Die folgenden Veränderungen sind Erlaubte und werden nicht geahndet.
Bearbeiten des Belages: Er darf geschliffen, gewachst oder mit Flüssigkeiten besprüht/bestrichen werden. Erhärtende Flüssigkeiten dürfen nur bis zu einer Stärke von max. 0,05mm aufgebracht werden (Feste Materialien- wie Bleche und Beläge, etc.,… - dürfen nicht verwendet werden.)
Ebenfalls verboten ist das Anbringen von Kanten jedes Materials am Bob.
Bearbeiten der Sitzfläche: Es gilt als Tuning die Sitzfläche durch das Aufbringen von
rutschhemmenden Materialien (Schaumstoffe Klettverschluss) zu verbessern. Die zusätzliche Sitzfläche darf dabei maximal 25 mm hoch sein. Es ist jedoch nicht gestattet, den Bob am Körper oder der Kleidung zu befestigen z.B. durch Gurte, Klett- oder Zipp-Verschluss etc.
Bemalung: Eine Rennbemalung am Bob gilt als Tuning
Fangleine: Eine (Sicherheits)-Fangleine gilt als Tuning, wenn sie eine ausreichende Länge (mindestens 100 cm) hat.
Sicherheitsbestimmungen werden auf den folgenden Seiten beschrieben.
Bobumbau: Sonstige Veränderungen am Bob sind verboten.
Zipfel-Bob Wettbewerbsformen:
Zipfel-Bob Cross: Ist ein Zipfel-Bob Ausscheidungsrennen bei dem mehrere Teilnehmer gleichzeitig auf der Strecke sind. Genaue Vorschreibungen findet man in dieser Richtlinie im Abschnitt Renndurchführung.
Zipfel-Bob Downhill: Ist ein Zipfel-Bob Abfahrtsrennen mit digitaler Zeitnehmung. Genaue Vorschreibungen findet man in dieser Richtlinie im Abschnitt Renndurchführung.
Zipfel-Bob Speed: Ist ein Zipfel-Bob Hochgeschwindigkeitsrennen mit Geschwindigkeitsmessung. Genaue Vorschreibungen findet man in dieser Richtlinie im Abschnitt Renndurchführung.
Zipfel-Bob World Series: Ist die offizielle Rennserie der Internationalen Zipfel-Bob Federation (IZF) inZusammenarbeit mit dem ÖZV
Zipfel-Bob Trade Mark
"ZIPFEL-BOB" ist eine EU-Gemeinschaftsmarke, Nr 003696739, registriert am Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante, Spanien. Desweiteren besitzt der Österr. Zipfel-Bob Verband die Urheberrechte auf das Produkt namens Zipfel-Bob, jegliche Zipfel-Bob-Veranstaltungen sowie die Rechte für das aus zwei Teilen bestehende Logo (Kreis mit Bob, Schriftzug). Dazu gehören auch alle artverwandten Begriffe wie Zipfibob, Züpflbob, Zipfelbob usw. Wir weisen daraufhin, dass die Verwendung dieser Marke für Veranstaltungen, Werbung, Sportgeräte, etc. im gesamten EU-Raum nur mit unserer Zustimmung erfolgen darf.
Veranstaltungskategorien
Inoffizielle Zipfel-Bobrennen
Jede Veranstaltung bei welcher der Name Zipfel-Bob bzw. ein Wort mit gleichem Wortstamm verwendet wird darf dem Ansehen der Sportart, des ÖZV und der IZF in keiner Weise schaden. Ist dies nicht gewährleistet kann dem Veranstalter die Verwendung des Wortes im Zusammenhang mit diesem Rennen gänzlich untersagt werden. Die Vorschreibungen sind für Veranstaltungen dieser Kategorie nicht zwingend. Das Einbauen von Sprungschanzen in Rennstrecken ist verboten! Nicht autorisierte Veranstaltungen der Bezeichnung „…Zipfel-Bob...“ werden rechtlich verfolgt.
Zipfel-Bobrennen „supported by Zipfel-Bob.com“
Jede Veranstaltung, bei welcher das Logo oder den Schriftzug „Zipfel-Bob.com“ zur Gänze oder teilweise für Zwecke jeglicher Art verwendet, darf dies nur mit ausdrücklicher Genehmigung des ÖZV. Jegliche Modifizierung oder der Nachbau des Brandings ist generell untersagt
Der Veranstalter muss sich verpflichten, den Vorschreibungen des Verbandes zu entsprechen und hat sein Konzept dem ÖZV mind. 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorzulegen. Zur
Qualitätssicherung werden solche Veranstaltungen mit der Bezeichnung „supported by Zipfel-Bob.com“ versehen.
Ein Rennen dieser Kategorie muss nicht nach den strengen Richtlinien der IZF ausgetragen werden. Ist dies jedoch der Fall kann beim ÖZV schriftlich um die Bestätigung der Einhaltung der int. geltenden Regeln angesucht werden. Diesem Ansuchen sind alle nötigen Unterlagen beizulegen um dem Verband eine Beurteilung zu ermöglichen. Dieser hat nach Prüfung der Sachlage das Ansuchen abzulehnen oder das Zertifikat „powered by ÖZV“ zu verleihen
Offizielle Zipfel-Bobrennen
Alls offizielle Zipfel-Bobrennen gelten jene Veranstaltungen, die im Rahmen einer nationalen oder internationalen Rennserie stattfinden, und vom ÖZV genehmigt und überwacht sind. Des Weiteren fallen nationale und internationale Großveranstaltungen (Staatsmeisterschaft, EM, WM etc.) in diese Kategorie. Die Einhaltung aller Paragraphen dieser Richtlinie sowie deren Überwachung sind für Rennen dieser Kategorie Vorschrift.
Allgemeines und Bewerbe
Renndurchführung
Rennleitung
Bei allen offiziellen Zipfel-Bob Rennen wird die gesamte Veranstaltung von der Rennleitung überwacht und koordiniert. Vorsitzender ist der Rennleiter, welcher vom Veranstalter genannt wird. Im Vorstand sind des Weiteren jeweils ein Verantwortlicher für die Bereiche „Sicherheit“, „Publikum“ und „Rettungsdienst“ sowie der Streckenchef. Ein Vertreter des ÖZV ist unabhängiges Mitglied der Rennleitung, welches die Einhaltung des Reglements überwacht und bestätigt. Dieser „Co-Rennleiter“ besitzt in Sicherheitsfragen ein uneingeschränktes Vetorecht und hat gegebenenfalls die Veranstaltung aufgrund von Sicherheitsrisiken für Athleten oder Zuschauer zu unterbrechen bzw. abzubrechen. Ein Mitglied der Rennleitung hat vor, während und nach der Veranstaltung eine fixe, für jeden erkennbare Anlaufstelle im Zielbereich zu beziehen.
Streckenchef
Der Streckenchef ist verantwortlich für den Bau einer sicheren und regelkonformen Rennstrecke. Der Streckenchef wird vom verantwortlichen Rennleiter genannt. Vor Beginn hat der Veranstaltung hat der Vertreter des ÖZV eine Begehung der Strecke mit dem Streckenchef durchzuführen, Mängel aufzuzeigen und die Strecke zu sperren bzw. freizugeben.
Das Sportgerät
Für Zipfel-Bobrennen dürfen alle Zipfel-Bobs (siehe Begriffsbestimmungen) verwendet werden, die serienmäßig hergestellt und vertrieben werden. Bobs dürfen getuned (siehe Begriffsbestimmungen) werden. Um- bzw. selbst gebaute Zipfel-Bobs sind nicht zulässig. Für die Rennsaison 2007/2008 ist auch bei intern. Bewerben das Produkt „Zipflracer“ zulässig.
Ausrüstung
Bei allen Zipfel-Bobrennen ist der Veranstalter verpflichtet, auf die Sicherheitsrisiken des Sportes hinzuweisen und den Teilnehmern die Verwendung von entsprechender (Handschuhe, Schneebrille, Helmen, Rückenprotektoren usw.) anzuraten. Bei Zipfel-Bob-Cross Veranstaltungen ist das Tragen von Schalenschuhen (Schischuhen) generell nicht erlaubt.
Sicherheitsvorkehrungen
Jede Rennstrecke muss so beschaffen sein, dass unter in Bedachtnahme aller zu erwartender
Ereignisse eine Verletzung von allen Beteiligten und Dritten durch Hindernisse sowie durch fehlende Absperrungen und Sicherheitseinrichtungen ausgeschlossen werden kann.
Für die Einhaltung dieser Grundvoraussetzung ist der Streckenchef verantwortlich.
Hindernisse können alle Gegenstände sein, die sich im Fahr- Sturz und Ausweichbereich der
Teilnehmer befinden. Auch Streckenbauten (z.B. Steilkurven, Absperrzäune) etc, die durch schlechte Streckenführung zu Unfällen (Aufprall) führen können, müssen vermieden werden. Ebenso gelten jegliche Personen und Tiere (Hunde!) in diesen Bereichen als Hindernisse. Dabei ist vor allem auf die Positionierung von Streckenposten und Fotografen/Kamerateams zu achten.
Absperrungen werden benötigt um Zuschauer und Arbeiter von Rennstrecke, Sturzräumen und
Auslauf fern zu halten. Weiters sind Absperrungen gegenüber unbeteiligten Dritten herzustellen. Diese sind auch durch geeignet Maßnahmen (Schilder, Informationsposten usw.) von der Veranstaltung zu informieren.
Als Sicherheitseinrichtungen gelten alle Maßnahmen, welche im Falle eines Sturzes Verletzungen verhindern bzw. minimieren sollen. Es sind je nach Begebenheit geeignete Schutzeinrichtungen (Schutzzäune, Schaumstoffmatten etc.) an allen gefährdeten Stellen anzubringen. Besonders gefährliche Stellen muss der Fahrer während der Fahrt unweigerlich als solche erkennen können. Dies kann durch die Signalfarben der Sicherheitseinrichtungen oder durch über die Renndauer bestehende Richtungspfeile gewährleistet werden.
Beim Streckenbau ist durch Streckenführung und Kurssetzung darauf zu achten, dass gefährliche Bereiche umfahren bzw. entschärft werden. Vor allem an unübersichtlichen Stellen und bei schlechten Sichtverhältnissen sind Richtungsänderungen mit Lebensmittelfarbe oder Zweigen von Nadelbäumen erkenntlich zu machen.
Es ist darauf zu achten, dass Steilkurven ausreichend durch Schutzzäune, Sturzräume und
Richtungstore entschärft werden. Der Einbau von Sprüngen jeglicher Art ist untersagt. Es dürfen aber Bodenwellen eingebaut werden. Es ist darauf zu achten, dass der maximale Luftstand von 20 cm und eine Sprungweite von maximal 2 m nicht überschritten werden.
Zur Sicherheit aller Teilnehmer besteht bei allen offiziellen und internationalen Bewerben (WS, WM, EM, Staatsmeisterschaften etc) Helmpflicht für alle Rennklassen (Herren, Damen, Jugend/Kinder). Bei Crossbewerben sind Schalenschuhe (Skischuhe) aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Bei Downhillund Speedbewerben ist von Schalenschuhen abzuraten.
Zipfel-Bob-Cross
Der Zipfel-Bob-Cross ist ein Ausscheidungsrennen, bei dem sich mehrere Teilnehmer gleichzeitig auf der Rennstrecke befinden. Es gibt bei diesem Rennmodus keine Zeitnehmung, die Schnellsten (oder der Schnellste) jedes Heats (=Lauf) steigen ungeachtet der Laufzeit in die nächste Runde auf. Gestartet wird in Gruppen von zwei bis sechs Personen, wobei im Regelfall die Hälfte der Starte in die nächste Runde aufsteigt. Dies geschieht so lange, bis sich ein Finale von zwei bis sechs Personen ergibt, in welchem um die Endplatzierungen gefahren wird. Alle im Semifinale ausgeschiedenen Personen fahren im Kleine Finale um die weiteren Platzierungen. In der Endwertung belegen alle Personen, welche in der gleichen Runde ausgeschieden sind den gleichen Rang. Der Veranstalter hat das Recht Startgruppengrößen zu variieren bzw. Wild Cards zu vergeben, solange dies modusbedingt zum Erreichen eines fairen Finales nötig ist.
Österreichischer Zipfel-Bob Verband – Neunkirchnerstrasse 17 – 2700 Wiener Neustadt – Austria
Präsident: Thomas Nemeth - email: info@Zipfel-Bob.com - web: www.Zipfel-Bob.com
Für alle Runden solcher Bewerbe sind die Teilnehmer der einzelnen Heats durch das Zufallsprinzip zu ermitteln. Im Falle einer Qualifikation zum Rennen können die Ergebnisse dieser für die Erstellung der einzelnen Startgruppen maßgeblich sein (Der erste gegen den Letzten, der Zweite gegen den Vorletzten usw.).
Rennstrecken für den Zipfel-Bob-X haben folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
· Streckensicherung lt. Reglement
· Mindestlänge 250 m
· Mindesthöhenunterschied ab 10 m
· Streckenbreite muss Überholmanöver an mehreren Stellen ermöglichen
· Richtungsänderungen durch Steilkurven, „Karussell“ o. ä. unterstützt
· Richtungstore nur in Bereichen mit nicht klar definierten Streckenverlauf Vorschrift,
Torabstand nicht vorgegeben
· Trainingsfahrten können zur Schonung der Strecke verweigert werden.
· Schneemenge mindestens 30 cm auf Strecke und Sturzräume
Bei solchen Veranstaltungen müssen folgende Posten besetzt werden:
· Rennleitung
· erforderliches Rettungspersonal
· Starter: mind. zwei Personen, Teilnehmer müssen zwei Heats vor ihrem Start aufgerufen
werden.
· Streckenposten: Anzahl nach Erfordernis, alle Teile der Strecke müssen überwacht werden.
· Zielrichter: er ist nicht weisungsgebunden und entscheidet endgültig das Ranking des
Zieleinlaufes.
· Wertung: Jeder Heat ist schriftlich, auch für dritte nachvollziehbar zu dokumentieren. Die
Wertung aller Heats ist dem Vertreter des Verbandes zusammen mit der Ergebnisliste zu
übergeben.
Zipfel-Bob-Downhill
Zipfel-Bob-Downhill ist ein Abfahrtsrennen mit Einzelzeitnehmung. Jeder Teilnehmer hat einen gültigen Lauf, bei kurzen Strecken kann können auch zwei Läufe gefahren werden, die Laufzeit wird dabei addiert (= Sprintabfahrt).
Die Startreihenfolge für eine solche Veranstaltung wird ausgelost. Dabei haben aber die zehn in der Gesamtwertung der betreffenden Rennserie am besten platzierten das Recht auf einen Startplatz in der ersten Gruppe (= die ersten 30 Starter)
Allen Teilnehmern muss vor dem Rennen die Möglichkeit einer Streckenbesichtigung (zu Fuß auf der Strecke) oder einer Trainingsfahrt in renn-mäßigem Tempo geboten werden. Für die
Streckenbesichtigung dürfen nicht weniger als 30 min. zur Verfügung stehen.
Sobald die vorgegebene Zeit für die Streckenbesichtigung verstrichen ist haben alle Teilnehmer die Strecke zu verlassen. Bei Zuwiderhandeln kann die Rennleitung den Athleten von der Veranstaltung ausschließen. Das Ende der Trainigszeit ist mit einem akustischen Signal anzuzeigen.
Rennstrecken für Zipfel-Bob-Downhill Rennen haben folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
· Streckensicherung lt. Reglement
· Mindestlänge 300 m (150 m bei Sprintabfahrt)
· Mindesthöhenunterschied 20 m
· Torabstand: von jedem Tor muss eine Sichtverbindung zum nächsten gegeben sein.
· Streckenbreite: an allen Stellen mind. 7m, ausreichende Sturzräume
· Schneemenge: mind. 20 cm auf Strecke und Sturzräumen
Bei solchen Veranstaltungen müssen folgende Posten besetzt werden:
· Rennleitung lt. §1.
· erforderliches Rettungspersonal
· Starter.
· Streckenposten: Anzahl nach Erfordernis, alle Teile der Strecke müssen überwacht werden.
· Zeitnehmung.
· Wertung: Jeder Bewerb ist schriftlich, auch für dritte nachvollziehbar, zu dokumentieren. Die
Ergebnisliste ist dem Vertreter des Verbandes zu übergeben.
Zipfel-Bob-Speed
Zipfel-Bob-Speed ist ein Geschwindigkeitsrennen, bei dem sich ein Teilnehmer auf der Rennstrecke befindet. Die Geschwindigkeit der Fahrer wird elektronisch mit Hilfe von 2 Lichtschranken gemessen.
Klassen
Gestartet wird in den Klassen Herren, Damen und Team.
Wenn es eine eigene Kinderwertung gibt fallen alle Personen ab Jahrgang 93 in diese Klasse.
Punkteverteilung bei Bewerben einer Rennserie:
Allgemeines
Bei allen Veranstaltungen einer nationalen oder internationalen Rennserie bekommen die 16
bestplatzierten Teilnehmer jeder Klasse (je nach Rennen Herren, Damen, Jugend/Kinder) Punkte für die Gesamtwertung.
Auf diese Personen werden pro Rennen 535 Punkte aufgeteilt. Die Gesamtwertung ergibt sich aus den in der laufenden Rennserie und wird vom Österreichischen Zipfel-Bobverband (ÖZV) für offiziell erklärt und veröffentlicht.
Pro Rennen unterstützt ein vom ÖZV entsandter Vertreter die lokalen Wertungsrichter und gibt die Ergebnisse nach Rennende nach Absprache mit dem OK-Leiter und Rennleiter zur Veröffentlichung frei.
Einzelrennen – Downhill
Bei einem Einzelzeitlauf (Downhill) sieht die Punkteverteilung folgendermaßen aus:
| Rang | Punkte |
| 1. | 100 |
| 2. | 80 |
| 3. | 60 |
| 4. | 50 |
| 5. | 45 |
| 6. | 40 |
| 7. | 35 |
| 8. | 30 |
| 9. | 25 |
| 10. | 21 |
| 11. | 17 |
| 12. | 13 |
| 13. | 9 |
| 14. | 6 |
| 15. | 3 |
| 16. | 1 |
Zipfel-Bob Cross
Werden Rennen im Cross Modus ausgetragen, belegen mehrere Personen den gleichen Rang. Beim Erstellen des Rennmodus ist darauf zu achten, dass sich ein Viertelfinale mit 16 Personen ergibt (danach Semifinale mit 8 Personen, großes und kleines Finale mit je 4 Startern).
Alle Teilnehmer, die im Viertelfinale Ausscheiden belegen den 9. Platz und bekommen die gleiche Punkteanzahl. Diese ist ein Achtel der Summe der Punkte für die Plätze 9 bis 16 (95/8=12).
Wird aus wichtigen Gründen kein kleines Finale ausgetragen sind die Punkte für die vier
Fünftplatzierten analog zu ermitteln (150/4=38).
Diese Regelung gilt sinngemäß für alle Crossbewerbe, bei welchen die Gruppengröße nicht jener von 4 Startern entspricht.
Teamwertung
Als Team können mind. 3 Personen an den Start gehen, wobei es keine Rolle spielt wie die
Konstellation besteht (HH, HD, DD). Für die Gesamtwertung „Team“ werden alle Realpunkte gezählt.
Der Veranstalter hat bis 10 Tage vor dem Rennen, dem ÖZV eine Namensliste zu schicken, auf der Ersichtlich ist, welche Personen für den austragenden Verein an den Start gehen.
| Bewerb ohne kleinem Finale | Bewerb mit kleinem Finale | ||
| Rang | Punkte | Rang | Punkte |
| 1. | 100 | 1. | 100 |
| 2. | 80 | 2. | 80 |
| 3. | 60 | 3. | 60 |
| 4. | 50 | 4. | 50 |
| 5. | 38 | 5. | 45 |
| 5. | 38 | 6. | 40 |
| 5. | 38 | 7. | 35 |
| 5. | 38 | 8. | 30 |
| 9. | 12 | 9. | 12 |
| 9. | 12 | 9. | 12 |
| 9. | 12 | 9. | 12 |
| 9. | 12 | 9. | 12 |
| 9. | 12 | 9. | 12 |
| 9. | 12 | 9. | 12 |
| 9. | 12 | 9. | 12 |
| 9. | 12 | 9. | 12 |
Internationale Bewerbe
Bewerbung internationaler Zipfel-Bob Bewerbe
Bewerbungen für die Austragung internationaler Zipfel-Bob-Bewerbe sind von allen Veranstaltern zulässig, die eine optimale, dem Reglement entsprechende Strecke und Infrastruktur vorweisen können. Sollte ein Veranstalter den Zuschlag für einen Bewerb bekommen sind folgende Kosten zu kalkulieren, welche im Nachhinein verrechnet werden.
€ 250,-- (inkl. Meldegebühr, Markengebühr, Werbekostenbeitrag, Mitgliedsgebühr)
€ 2,-- pro Teilnehmer der Klassen Damen, Herren
Der Veranstalter darf maximal 10 Teilnehmer/Innen mit einem Freilos (keine 2 €) akkreditieren
„Zipfel-Bob“ ist eine eingetragene Marke im Eigentum des Österr. Zipfel-Bob Verbandes. Für nicht dem ÖZV nicht gemeldete Veranstaltungen werden € 1000,-- in Rechnung gestellt und gegebenenfalls juristisch verfolgt. Ausnahmen werden vom ausschließlich ÖZV-Vorstand individuell genehmigt.
Der Veranstalter hat dem ÖZV regelmäßig einen Bericht über die Aktivitäten sowie Vorbereitungen für den Event zukommen zu lassen, um ihn mit den nötigen Informationen für Presse, Homepage, Newsletter, Archiv etc zu versorgen. Gleiches gilt für den Nachbericht, der mit Daten, Fakten, Zahlen und hoch aufgelöstem Bildmaterial spätestens 36 Stunden nach Eventende der ÖZV-Verwaltung zukommen zu lassen ist.
Bei jedem internationalen Bewerb hat der Veranstalter einen Moderator zu stellen, der durch das Programm führt. Informationen und Listen bezieht er von der Rennleitung bzw. Wertung.
Die nötigen Formulare können bei der ÖZV-Verwaltung angefordert werden. Diese sind einheitlich dem CI angepasst und dürfen nur in Abstimmung mit dem ÖZV abgeändert werden.
Folgende Formulare sind erhältlich:
· Anmeldeformulare
· Datenblatt Veranstaltung (dient zur Vorinfo und Verwaltung aller veranstaltungsrelevanten
Kontakten)
· Der Tag danach
· Protestformular (für den Einspruch bei Entscheidungen etc)
· Checklisten für Arbeits- bzw. Personeneinteilungen
Renndurchführung
Bei intern. Bewerben (World Series, EM, WM, Staatsmeisterschaften etc) ist durch das
Organisationsgremium ein Rennkomitee zu nennen, welches die ordnungsgemäße und regelkonforme Renndurchführung überwacht. Das Rennkomitee setzt sich zusammen aus:
· Rennleitung (Leitung RK)
· Streckenleitung
· Sicherheitsverantwortlicher
· Wertungskommisär
· Organisationsunterstützung
Diese Verantwortlichen arbeiten mittelbar oder unmittelbar zusammen und koordinieren die anfallen den Tätigkeiten so, dass ein Rennen optimal durchgeführt werden kann.
Verantwortlichkeiten bei Rennserien
Rennleitung:
Die Rennleitung übernimmt alle organisatorischen und anfallenden Aufgaben und koordiniert die untergeordneten Stellen. Die RL überprüft gemeinsam mit dem OK sämtliche Checklisten, welche im Vorfeld einer Veranstaltung in Teamarbeit erstellt werden. Er darf kein Mitglied des Schiedsgerichtes sein. Für die organisatorischen Anliegen steht ihm und dem gesamten Rennkomitee die Organisationsunterstützung zur Verfügung.
Streckenleitung:
Die Streckenleitung ist für die ordnungsgemäße Errichtung der Rennstrecke unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich. Durch sein Team werden auch sämtliche Werbeträger montiert und die nötige Infrastruktur (zB Strom für Organisation und Wertung) bereitgestellt. Die SL steht im dauernden Kontakt mit dem Sicherheitsverantwortlichen der Veranstaltung. Er ist auch für den Bau eines regelkonformen und fairen Startpodestes zuständig.
Streckenposten:
Der/die Streckenposten unterstehen direkt dem Steckenchef und stehen auch mit der Sicherheit permanent in Funkverbindung. Er meldet Regelverstöße oder Rennunterbrechungen (zB Ausbesserungsarbeiten an der Strecke) der Rennleitung per Funk. Der Streckenposten achtet auf die Beschaffenheit der Strecke und sorgt dafür dass die Sicherheitseinrichtungen während des Rennens in einwandfreiem Zustand sind. Er ist leistet auch Erste Hilfe und Verständigt die Rennleitung bei Unfällen.
Sicherheitsverantwortlicher:
Der Sicherheitsverantwortliche ist gleichberechtigtes Mitglied im lokalen Organisationsgremium und für alle sicherheitsrelevanten Belange um die Veranstaltung zuständig. Er sorgt für die Einhaltung sämtlicher rechtlichen Bestimmungen. Die Sicherung der Strecke (Aufbau Zäune, Netze etc) in Zusammenarbeit mit der Streckenleitung, der Teilnehmer, Zuschauer und sämtlicher Beteiligten. Der Sicherheitsverantwortliche hat direkte Weisungsbefugnis allen Beteiligten der Veranstaltung gegenüber und ist nicht weisungsgebunden gegenüber OG und RK, tritt aber als Berater in allen sicherheitsrelevanten Belangen auf. Streckenleitung und Sicherheitsverantwortlicher können auch von einer Person bekleidet sein und wird meist von erfahrenen Kräften ausgeführt. Der Steckenverantwortliche ist von mindestens 1 Streckenposten zu unterstützen.
Wertungskommisär:
Der Leiter der Wertungsgruppe ist für die Zeitnehmung bei Downhill oder Speedbewerben und für die Heaterstellung bei Zipfel-Bob-Crossrennen verantwortlich. Er organisiert auch die Anmeldung und stellt sämtliche Formulare, zB Anmeldeformulare, zur Verfügung. Gemeinsam mit dem Rennleiter brieft er die Teilnehmer und Mitarbeiter. Die Leitung der Wertung obliegt einem Mitglied des ÖZV-Vorstandes oder einem Gesandten des ÖZV, welcher keine operative Funktion bekleidet. Das Wertungsteam hat aus mindestens 3 Personen zu bestehen. Die Wertung ist bei internationalen Bewerben elektronisch und EDV-unterstützt durchzuführen, da Listen dem Startrichter, dem Zielrichter, dem Moderator und der RL zur Verfügung stehen müssen. Die Ausrüstung hat aus mind. 1 EDV-Gerät (PC oder Laptop)
und einem Drucker zu bestehen. Für Zeitmessungsgeräte sind FIS-Geräte zulässig.
Organisationsunterstützung:
Für die laufende Organisation und diverser Arbeiten sind vom Veranstalter dem RK mind. 2 zusätzliche Personen zu stellen. Diese Organisationshilfen sind u. a. für die Betreuung der Teilnehmer, VIPs, Sponsoren zuständig und können auch als Streckenposten eingesetzt werden. Die Aufgabenbereiche werden vom OG und RK vergeben.
Allgemeine Punkte welche sowohl für Cross- als auch für Speed/Downhillbewerbe gelten:
· Streckenbreite mind. 5 m
· Schneedecke mind. 20 cm
· Torabstand -> Sichtverbindung
· Ausreichend Sturzräume
· Mind. 1 Streckenposten mit Funk
· Mind. 1 Sanitäter auf der Strecke (kann auch vom Streckenposten durchgeführt werden)
· Mind. 2 Personen am Start
Klassen:
· Herren
· Damen
· Kinder (ab Jahrgang 93)
· Team
Bestimmungen für den Start bei intern. Bewerben
Da der Start eines der Entscheidungsträger für die Platzierungen und Wertungen ist, sind folgende Regelungen anzuwenden und einzuhalten:
· Bei allen Bewerben ist der Start mit 2 erfahrenen Startern zu besetzen, einem Startrichter und
einem Startrichter-Assistent.
· Das Startkommando lautet „Ready – Zipfl – (3-5 sek. Pause) für alle hörbares akustisches
Signal. Hierfür empfiehlt sich eine Gashupe oder ein anderes lautes akustisches Tonsignal.
· Der bei der Rennleitung genannte Startrichter-Assistent überwacht den Startvorgang und den
Rennverlauf auf Sicht und meldet unsportliches Verhalten oder eine für eine Disqualifikation
ausreichende Handlung (siehe unten) sofort per Funk an den Zielrichter.
· Gestartet wird bei allen Bewerben laut Startliste, welche von der Wertung in Papierform an
den Start und dem Zielrichter übermittelt wird.
· Sollte ein bereits aufgerufener Starter nach 3 Aufrufen nicht am Start sein, so ist dieser zu
disqualifizieren. Ausnahmen sind zB aus organisatorischen Gründen zulässig, müssen aber von
der Rennleitung genehmigt werden.
· Ein Teilnehmer ist nicht zu disqualifizieren, wenn sich dieser bereits auf dem Weg zum Start
befindet. In diesem Fall ist der Start bis zum Eintreffen aufzuschieben. In jedem anderen Fall
ist eine Disqualifikation auszusprechen und auf der Startliste zu vermerken.
· Alkohol jeglicher Art ist am Start nicht gestattet und wird nach zweimaliger Verwarnung mit
dem Ausschluss aus der Veranstaltung und gegebenenfalls mit Punkteabzug geahndet.
· Sind nur 2 Personen am Start, bleibt es ihnen überlassen, das Rennen zu bestreiten. Beide
steigen in jedem Fall in die nächste Runde auf.
· Der Startbereich ist durch den Streckenbau rennoptimal zu präparieren. Das heißt: bei einem
Cross sind entweder Pflöcke oder eine Startrampe zu verwenden. Bei einem Speedbewerb (zB
Downhill) sind elektronische Zeitnehmungsgeräte üblich.
· Mitgliedern des Rennkomitees (Rennleitung, ÖZV-Gesandter) ist es jederzeit gestattet, die
Strecke zu befahren und auf ihre Beschaffenheit zu prüfen. Gegebenfalls kann das Rennen für
etwaige Reparaturarbeiten unterbrochen werden.
Einspruchsrecht / Schiedsgericht
Gegen Entscheidungen der Rennleitung sowie gegen Rennergebnisse kann bis max. 20 min nach Bekanntgabe der Ergebnisse Einspruch beim Schiedsgericht erhoben werden. Einsprüche gegen Entscheidungen des Schiedsrichters sind noch während der gleichen Runde beim Vertreter der Rennleitung im Zielbereich einzubringen. Für alle Einsprüche ist eine Gebühr von € 20,-- an der Anmeldekassa zu entrichten.
Das Schiedsgericht setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Ein Vertreter des nationalen Verbandes, welches Mitglied der Rennleitung ist übernimmt den Vorsitz.
Ein vorher genannter Vertreter des Veranstalters, er darf keine sonstigen Aufgaben bei der
Organisation und Durchführung der Veranstaltung haben.
Ein Vertreter des Landesverbandes des betreffenden Bundeslandes, welcher vom Landesverband vorher genannt wird.
Ablauf: Nachdem der Antragsteller seine Vorwürfe schriftlich (Formulare liegen bei der Rennleitung auf) vorgetragen hat, kann sich der Beschuldigte rechtfertigen. Daraufhin hat jene Person, welche den Einspruch erhoben hat noch einmal das Recht seine Argumente vorzubringen.
Wenn das Schiedsgericht keine weiteren Fragen an die beiden Parteien hat, zieht es sich zu
Beratungen zurück und verkündet im Anschluss das unanfechtbare Ergebnis.
Diese Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Verstöße, die zu einer Disqualifikation führen:
· Fehlstart (Start vor dem Startsignal)
· Rempeln, halten oder ziehen eines Gegners
· Torfehler
· Jegliche Aggressionen anderer gegenüber
· Übermäßiger Alkoholkonsum
Diese Verstöße sind von allen beteiligten (Startrichter, Streckenposten etc) sofort an den Zielrichter zu melden.
Der Startrichter bzw. Startrichter-Assistent hat vollste Entscheidungsgewalt. Jeder Teilnehmer und Zuschauer hat seinen Anweisungen Folge zu leisten. Bei Unklarheiten beraten sich die Startrichter, der daraus resultierende Spruch ist endgültig und unanfechtbar. Entscheidungen des Startrichters und/oder seines Assistenten werden nicht vom Schiedsgericht behandelt. In jedem Fall ist aber die Rennleitung über Funk zu informieren.
Dopingbestimmungen
Die IZF, der ÖZV und die Landesvereine weisen darauf hin, dass für alle Vereine und Teilnehmer der Zipfel-Bob-Rennen generell Doping verboten ist. Was unter Doping zu verstehen ist, richtet sich nach den jeweils geltenden Definitionen des IMSB. Anti-Doping-Broschüren können im Internet unter http://www.imsb.at angefordert werden. Im Sinne einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit und als Beispielgebung für den Nachwuchs und Zuseher ist Alkoholgebrauch im Streckenbereich während der Veranstaltungen unter der Marke „Zipfel-Bob“ zu unterlassen. Dies gilt insbesondere für die Funktionäre des Veranstalters (Administration) und der Teilnehmer bzw. teilnehmenden Vereine (während der Rennen). Ein Alkoholverbot für die Aktiven während der Zipfel-Bobbewerbe muss wohl nicht ausdrücklich angeordnet werden.
Mit freundlicher Genehmigung des
Österreichischer Zipfel-Bob Verband – Neunkirchnerstrasse 17 – 2700 Wiener Neustadt – Austria
Präsident: Thomas Nemeth - email: info@Zipfl-Bob.com – web: www.Zipfl-Bob.com





